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Teilung nach dem WEG

Will man Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen, müssen Pläne für einen Antrag auf die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung hergestellt werden. Diese Unterlagen dienen auch als Grundlage für die genaue Berechnung der Flächenanteile der einzelnen Wohnungen und sind Anhang der Kaufverträge. Genauigkeit ist hier aus rechtlichen und finanziellen Gründen eine wichtige Voraussetzung.

Um die einzelnen Flächen von Gebäude und Grundstück exakt zuordnen zu können, werden sie in den Plänen farblich kenntlich gemacht. Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum wird auf diese Weise genau voneinander unterschieden.