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Werkplanung Die Werkplanung entspricht der Phase 5 im Leistungsbild des Architekten. Während sich in der Bauantragsplanung die Darstellung des Gebäudes auf die räumlichen und rechtlich relevanten Elemente konzentriert, werden jetzt alle für die Bauausführung des Hauses notwendigen Punkte beleuchtet und zeichnerisch festgehalten. Die Grundpläne haben den Maßstab 1:50 und sind damit doppelt so groß wie die Bauantragspläne. Hinzu kommen Details, die je nach notwendiger Genauigkeit bis zu einem Fünftel der Originalgröße haben können. Die Werkplanung dient als Grundlage für Ausschreibung, Auftragsvergabe und als Ausführungsanweisung auf der Baustelle. |